Firma gründen in Genf: Einzelfirma, GmbH oder AG und die Schritte bis zum ersten Kunden
Gründen ist in der Schweiz schnell erledigt, richtig gründen dauert etwas länger. Was Treuhänder in Genf Gründern raten.

Die Rechtsform
Die Einzelfirma ist einfach und günstig, Sie haften aber mit dem Privatvermögen, und ab 100 000 Franken Umsatz ist der Handelsregistereintrag Pflicht. Die GmbH braucht 20 000 Franken Stammkapital und trennt Privat- und Geschäftsvermögen, die AG 100 000 Franken Aktienkapital, davon die Hälfte einbezahlt, und bietet mehr Anonymität und Flexibilität bei Beteiligungen.
Die Wahl hängt von Haftungsrisiko, Partnern, Kapitalbedarf und Steuern ab. Ein Treuhänder rechnet die Varianten über die ersten Jahre durch, inklusive Sozialversicherungen und Lohn versus Dividende.
Anmeldungen und Pflichten
Handelsregister, AHV-Ausgleichskasse, Unfallversicherung für Angestellte, Pensionskasse ab einem bestimmten Lohn, Mehrwertsteuer ab der Umsatzgrenze, Betriebshaftpflicht nach Bedarf. Selbständige mit Einzelfirma müssen sich bei der Ausgleichskasse als selbständig anerkennen lassen, was Belege über mehrere Auftraggeber verlangt.
Buchhaltung von Anfang an
Jede Firma führt Buch, Einzelfirmen unter 500 000 Franken Umsatz vereinfacht, alle anderen doppelt nach Obligationenrecht. Ein Treuhandbüro richtet Kontenplan, Belegablage und Rechnungsstellung so ein, dass Jahresabschluss und Steuererklärung ohne Nacharbeit entstehen. Das ist günstiger, als am Jahresende Schuhschachteln abzugeben.
Fazit
Rechtsform, Anmeldungen und Buchhaltung sind in wenigen Wochen geregelt, wenn ein Treuhänder die Reihenfolge kennt. Investieren Sie die Zeit vor der Gründung, nicht danach.
Häufige Fragen zu Treuhand
Was kostet eine Steuererklärung beim Treuhänder in Genf?
Einfache Steuererklärungen werden pauschal angeboten, komplexere mit Liegenschaften, Wertschriften oder selbständigem Einkommen nach Aufwand. Fragen Sie nach einer Pauschale mit klar umschriebenem Umfang und nach dem Stundenansatz für Zusatzarbeiten.
Ich bin neu in der Schweiz und zahle Quellensteuer. Brauche ich trotzdem eine Steuererklärung?
Ab einem bestimmten Bruttoeinkommen oder bei zusätzlichem Vermögen und Einkommen ja, und in vielen Fällen lohnt sich eine freiwillige nachträgliche Veranlagung, um Abzüge geltend zu machen. Die Fristen dafür sind kurz, bis Ende März des Folgejahres. Ein Treuhandbüro in Genf prüft, ob sich das für Sie rechnet.
Ab wann muss meine Firma Mehrwertsteuer abrechnen?
Ab einem weltweiten Umsatz von 100 000 Franken pro Jahr ist die Anmeldung Pflicht, freiwillig geht es früher und lohnt sich bei Investitionen. Treuhänder beraten zur Abrechnungsmethode und übernehmen die Quartals- oder Semesterabrechnungen.


